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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die Vorratsdatenspeicherung (VDS) (in ihrer bisherigen Form) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Vorerst muss die VDS ausgesetzt werden und alle erhobenen Daten sollen nun „unverzüglich“ gelöscht werden. Einige Provider haben die Löschung auch bereits angekündigt.
Nun bleibt abzuwarten, was sich in der nächsten Zeit tut, wie die Regierung jetzt auf das Urteil reagiert und ob die EU die VDS überhaupt noch weiterhin vorschreiben wird.
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